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Digitale Barrierefreiheit: Zugängliche Webseiten für alle

Accessibility Check für Ihre Website

Wie barrierefrei ist Ihre Webseite? Jetzt mit unserem Accessibility Check prüfen und Online-Präsenz durch mehr Zugänglichkeit verbessern.

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Was bedeutet Barrierefreiheit im Internet

Wenn Menschen mit körperlichen oder geistigen Einschränkungen ohne Schwierigkeiten und ohne fremde Hilfe eine Webseite auffinden, besuchen und nutzen können, ist diese Website barrierefrei. Das bedeutet ein Mensch mit Behinderung soll denselben uneingeschränkten Zugang zu digitalen Inhalten haben wie ein Mensch ohne Behinderung.

Warum ist Barrierefreiheit im Web wichtig?

In unserer digitalen Welt ist eine barrierefreie Webseite nicht nur eine gesetzliche Anforderung, sondern auch ein Zeichen von Inklusivität und Respekt gegenüber allen Nutzer:innen. Unabhängig von körperlichen Einschränkungen sollten alle Menschen die Möglichkeit haben, auf Inhalte zugreifen zu können. Eine barrierefreie Webseite ermöglicht es Nutzer:innen mit Seh- oder Hörbehinderungen, motorischen Einschränkungen oder kognitiven Beeinträchtigungen, eine Seite problemlos zu nutzen. Dadurch erhöht sich nicht nur die Nutzerzufriedenheit, sondern auch die Reichweite und das Ansehen von Unternehmens-Webseiten.

European Accessibility Act (EAA)

Ab dem 28.06.2025 ist der barrierefreie Zugang zu Webseiten grundsätzlich verpflichtend. Das regelt der sogenannte European Accessibility Act, also der EuropäischerRechtsakt zur Barrierefreiheit gesetzlich.

Wer ist betroffen?

Nicht jede Person und nicht jedes Unternehmen sind jedoch davon betroffen. Webseiten, die von einer Privatperson betrieben werden unterliegen nicht dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz. Auch rein geschäftlich betriebene Webseiten (B2B) unterliegen nicht den gesetzlichen Vorgaben. Kleinunternehmen, die weniger als zehn Beschäftigte haben sind von den gesetzlichen Anforderungen an Barrierefreiheit auf ihrer Website ausgenommen. Als Kleinunternehmen gelten auch Unternehmen, die einen Jahresumsatz von höchstens zwei Millionen Euro aufweisen.

Unsicher, ob Sie betroffen sind?

Sprechen Sie mit Ihrem Rechtsbeistand, wenn Sie unsicher sind, ob Ihre Webseite von den Regelungen betroffen ist oder nicht. Auch, wenn Sie bei Betroffenheit die notwendigen Änderungen nicht vornehmen können, hilft die Beratung durch einen Rechtsbeistand.
Auch, wenn Sie nicht dazu verpflichtet sind – eine barrierefreie Website bietet viele Vorteile. Wir empfehlen Ihnen daher, Barrierefreiheit in jedem Fall bei Ihren neuen Projekten zu berücksichtigen.

Unser Accessibility Check: Zugänglichkeit Ihrer Webseite schnell und einfach testen

Sind Sie unsicher, ob Ihre Webseite den Anforderungen für digitale Barrierefreiheit entspricht? Nutzen Sie unseren kostenlosen Accessibility Check, um die Zugänglichkeit Ihrer Webseite zu prüfen. Geben Sie einfach Ihre zu prüfende Domain ein und erhalten Sie sofort eine detaillierte Analyse per E-Mail-Adresse zugeschickt. Unser Tool überprüft verschiedene Aspekte Ihrer Webseite. Finden Sie mit nur einem Klick heraus, wie barrierefrei Ihre Webseite wirklich ist und wo es Verbesserungspotenzial gibt.

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Kriterien für digitale Barrierefreiheit

Für eine uneingeschränkte Nutzung testen wir Ihre Webseite mit unseren Accessibility Check auf folgende Kriterien:

Benutzerfreundlichkeit

  • Kontrastreichen Farbgestaltung.
  • Gut lesbare Schriftgrößen.
  • Leicht verständliche Navigation und Menüführung.
  • Accessible Rich Internet Applications-Tags (ARIA) zur Verbesserung der Interaktivität.
  • Große Buttons bzw. Schaltflächen.
  • Links und Schlatflächen, die über die Tastatur bedienbar sind.

Inklusiv gestaltete Inhalte

  • Alternative Texten für Bilder zur Unterstützung von Screenreadern.
  • Untertitel bei Videos.
  • Klare Struktur der Inhalte.
  • Verständliche Sprache.
  • Gut lesbare Schriften.

Technische Standards

  • Einhaltung der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG).
  • Sicherheitsstandards zum Schutz vor Cyberangriffen.
  • Standardisierung von Datenformaten.

Kompatibilität

Kompatibel mit Hilfsmitteln wie:

  • Bildschirmlesegeräten
  • Sprachsteuerung
  • Alternative Eingabegeräte

Ihre Agentur für barrierefreie TYPO3-Webseiten

Als TYPO3-Agentur mit langjähriger Erfahrung wissen wir, worauf es bei der Erstellung und Optimierung barrierefreier Webseiten ankommt. TYPO3 ist ein leistungsstarkes Content-Management-System, das zahlreiche Möglichkeiten bietet, Barrierefreiheit auf ansprechend gestalteten und performanten Webseiten umzusetzen. Unsere Spezialist:innen unterstützen Sie dabei, Ihre Webseite so zu gestalten, dass sie den aktuellen Standards entspricht und für alle Nutzer:innen zugänglich ist.

Unsere Leistungen für barrierefreie Webseiten

  • Beratung und Analyse: Wir analysieren Ihre bestehende Webseite und zeigen Ihnen, wo Verbesserungen notwendig sind.
  • Umsetzung: Wir setzen die erforderlichen Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit um, von der Anpassung des Designs bis zur Optimierung des Inhalts.
  • Schulung: Wir schulen Ihr Team im Umgang mit TYPO3, damit Sie selbstständig barrierefreie Inhalte erstellen und pflegen können.
  • Kontinuierliche Betreuung: Wir stehen Ihnen auch nach der Umsetzung als zuverlässiger Partner zur Seite und unterstützen Sie bei der regelmäßigen Überprüfung und Anpassung Ihrer Webseite.

Jede Art von Website für alle zugänglich machen

Neben unserer Spezialisierung auf TYPO3-Webseiten bringen wir selbstverständlich auch eine langjährige Expertise in der Entwicklung von Webseiten jeder Art mit. Ob Statamic, Shopware oder php – wir begleiten Sie beratend bei der Umsetzung Ihrer barrierefreien Website mit jedem CMS.
Gerne beantworten wir Ihre Fragen dazu in einem unverbindlichen Beratungsgespräch.

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Welche Nachteile haben Webseiten ohne Barrierefreiheit?

Webseiten ohne Barrierefreiheit schließen Personen mit Behinderungen von der Nutzung aus, was sowohl ethische als auch rechtliche Risiken birgt. Durch den Ausschluss einer wichtigen Zielgruppe entgehen Unternehmen nicht nur Geschäftsmöglichkeiten, sondern verringern ebenfalls die Marktreichweite ihrer Produkte oder Dienstleistungen. Die schlechte Benutzererfahrung kann zudem die Kundenzufriedenheit erheblich beeinträchtigen, sodass ein Unternehmen in den Augen der Kund:innen negativ betrachtet wird. Auch Suchmaschinen bewerten barrierefreie Webseiten oftmals höher. Deshalb ist barrierefreies Webdesign auch aus SEO-Sicht ein wichtiger Bestandteil bei der Website-Gestaltung. Wir möchten Sie dabei unterstützen, Inklusion und Gleichstellung im digitalen Raum zu fördern.

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Gesetzliche Konsequenzen bei Nicht-Einhaltung

Wenn Ihr Online-Auftritt nicht barrierefrei ist und eine Marktüberwachungsbehörde das feststellt, werden Sie zunächst aufgefordert, die Barrierefreiheit (wieder-) herzustellen. Bei Ignorieren mehrerer Aufforderungen, kann Ihr elektronischer Geschäftsverkehrseingestellt werden. Außerdem drohen Bußgelder von mehreren tausend Euro.

Wer profitiert von digitaler Barrierefreiheit?

Digitale Barrierefreiheit kommt einer breiten Nutzergruppe zugute. In erster Linie profitieren Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen, wie Seh- oder Hörbeeinträchtigungen, motorischen Einschränkungen oder kognitiven Störungen, von barrierefreien Webinhalten. Darüber hinaus profitieren auch ältere Menschen, die möglicherweise mit nachlassenden Fähigkeiten konfrontiert sind, von barrierefreien Webinhalten.

Barrierefreiheit als Chance für mehr Reichweite und Integrität

Eine barrierefreie Webseite ist nicht nur eine gesetzliche Notwendigkeit, sondern auch eine Chance für mehr Reichweite und Integrität. Sie ermöglicht es Ihnen, eine breitere Zielgruppe zu erreichen und Ihr Unternehmen als sozial verantwortlich und zukunftsorientiert zu positionieren. Mit unserem Accessibility Check und unserer Unterstützung als TYPO3-Agentur sind Sie bestens beraten, um diese Herausforderung zu meistern. Starten Sie heute und machen Sie den ersten Schritt in Richtung barrierefreie Online-Präsenz.

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Gesetzeslage für Barrierefreiheit in Deutschland: Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)

In Deutschland ist die digitale Barrierefreiheit durch das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) reguliert. Dieses Gesetz zielt darauf ab, Menschen mit Behinderungen den gleichen Zugang zu digitalen Diensten und Produkten zu ermöglichen. Es schreibt vor, dass öffentliche Stellen ihre Websites und mobilen Anwendungen so gestalten müssen, dass sie für alle Nutzer:innen zugänglich sind. Die Vorgaben orientieren sich an international anerkannten Standards, insbesondere an den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG). Das Gesetz trägt dazu bei, die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in der digitalen Welt zu verbessern und Diskriminierung zu verhindern.

Internationale Zugänglichkeits-Richtlinien: Web Content Accessibility Guidelines (WCAG)

Die WCAG-Richtlinien, kurz für Web Content Accessibility Guidelines, sind eine Reihe von Empfehlungen, die darauf abzielen, Webinhalte zugänglicher zu machen. Sie wurden vom W3C, dem World Wide Web Consortium, herausgegeben. WCAG 2.1 ist eine aktualisierte Version mit spezifischen Kriterien, die in drei Konformitätsstufen unterteilt sind: A (niedrigste), AA und AAA (höchste). Stufe A umfasst grundlegende Zugänglichkeitsanforderungen, während Stufe AA erweiterte Anforderungen enthält, die von vielen Organisationen als Standard angesehen werden.

Die drei Stufen der WCAG

  • 1.) Die niedrigste Stufe A beschreibt grundlegende Anforderungen, ohne die eine Benutzung der Website für Menschen mit Behinderung nicht möglich ist.

  • 2.) Die Stufe AA enthält alle Anforderungen, die Websites für die große Mehrheit der Menschen mit Behinderung zugänglich machen. Die Anforderungen der Stufen A und AA sind ohne besonderen Aufwand umsetzbar. Um das von der EN 301 549 geforderte Level AA zu erreichen, müssen alle Anforderungen der Stufen A und AA erfüllt sein.

  • 3.) In der Stufe AAA sind weitere Anforderungen enthalten, die allerdings teilweise mit erhöhtem Aufwand in der Umsetzung verbunden sind. EN 301 549 verweist auf Version 2.1 der WCAG, welche im Juni 2018 veröffentlicht wurde. WCAG 2.2 wurde Ende August 2022 veröffentlicht.

Was is die Norm EN 301 549?

Die Norm EN 301 549 beschreibt das Vorgehen, um sicherzustellen, dass Produkte und Dienstleistungen unter dem European Accessibility Act barrierefrei sind. 
Für Websites und andere digitale Anwendungen verweist die EN 301 549 direkt auf den internationalen Standard „Richtlinien für Barrierefreie Webinhalte (WCAG) 2.1” auf der Stufe AA.

Bundesrechtsverordnung BITV

Die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung trat bereits im Juli 2002 in Kraft. Sie soll eine barrierefreie Gestaltung von digitaler und elektronischer Informations- und Kommunikationstechnik sicherstellen. Dabei werden vier Grundsätze berücksichtigt: Wahrnehmbarkeit, Bedienbarkeit, Verständlichkeit und Robustheit.

BFSG vs. BITV vs. WCAG

Im Großen und Ganzen sind die Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) und der Barrierefreie-Informationstechnologie-Verordnung (BITV) sehr ähnlich. Das bedeutet, wenn Sie Ihre Website auf Basis der WCAG barrierefrei gemacht haben, sind Sie auch bestens auf das BFSG vorbereitet.

Fragen zu barrierefreien TYPO3-Webseiten und Accessibility Tools? Kontaktieren Sie uns!

Haben Sie Fragen zum Thema Barrierefreiheit im Internet oder benötigen Sie weitere Informationen zu unserem Accessibility Check? Zögern Sie bitte nicht, uns zu kontaktieren. Unser Team aus Spezialist:innen in Sachen barrierefreie Webentwicklung und TYPO3 steht Ihnen gerne beratend zur Seite, um Ihre TYPO3-Webseite auf digitale Barrierefreiheit zu optimieren oder eine benutzerfreundliche und barrierefreie Website zu erstellen. Gemeinsam gestalten wir eine digitale Welt, die für alle zugänglich ist.

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